Bei einem Peer-To-Peer-Kredit, auch als P2P-Kredit oder Crowdlending bekannt, handelt es sich somit um eine Kreditform, die zwischen zwei Privatpersonen abgewickelt wird.

Wie bei einem normalen Kredit wird hier Geld gegen Zinsen verliehen. Diese Zinsen sind als Einkommen ebenfalls beim Finanzamt anzuzeigen. Im Gegensatz zu Zinsen von der Bank werden hier nicht automatisch Steuern auf Zinsen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Deshalb müssen diese jährlich in der Steuererklärung deklariert und versteuert werden.

Zinseinkünfte werden in der Regel nur in dem Land besteuert wo man wohnt (Ansässigkeitsstaat). In Deutschland sind Zinseinkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu bewerten. Hier werden i. d. R. 25% Steuern (Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Wie auch bei anderen Kapitaleinkünften kann durch eine Günstigerprüfung auch der niedrigere persönliche Steuersatz angewendet werden.

Einige P2P-Plattformen bieten den Service eine Jahresauswertung für die Erstellung der Einkommensteuererklärung auszustellen. Wenn Ihr nicht sicher seid wo Ihr die Zinsen eintragen müsst schaut gerne bei Google nach oder fragt einen Steuerberater.

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